004 Eltern Podcast – INTERVIEW – Mit Martin Steiger zum Swiss Blog Family Kongress 2018
Im letzten Jahr hatten wir am Swiss Blog Family Kongress den (nicht nur in der Schweiz) bekannten «Internet»-Anwalt Martin Steiger auf der Bühne. Er hat unseren Teilnehmern erklärt, was genau wir Blogger, Influencer, YouTuber und Podcaster tun können um unerwünschten Kontakt mit einem Anwalt zu vermeiden.
Für alle, die den Vortrag verpasst haben, dazu gehöre auch ich, sind wir in der aktuellen Podcast Folge das ganze nochmals durch gegangen. Dies ist der zweite Rückblick auf den Kongress, nach der Folge mit Achim Hepp in der EP003.
PS: der nächste SBF Kongress findet am 09. November in Zürich statt. Wer noch nicht hat, hier gibt es noch ein paar Tickets zu kaufen.
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Die richgige Wahl | RSS-Feed – iTunes | 19. September 2019 |
Mit Martin Steiger zum Swiss Blog Family Kongress 2018
Was | Wer |
Podcaster | Martin @pokipsie Rechsteiner |
Gast | Martin Steiger |
Logo | Maurice |
Social Media | Twitter – Facebook |
Shownotes
00:00:00 – Um was geht es in der heutigen Podcast Folge.
00:01:55 – Heute geht es um deinen Vortrag am Swiss Blog Family Kongress 2018 bei dem du uns erklärt hast, wie, wir Blogger/Influencer/Podcaster und YouTuber unerwünschten Kontakt mit dem Anwalt vermeiden können.
Dazu hast du auch einen Blog Post, darin findet ihr auch den kompletten Vortrag (die Folien dazu) abgelegt zum anschauen und nachlesen.
Der Vortrag von Martin Steiger
00:03:51 – Dann begleite ich den Martin doch mal durch seinen Vortrag hindurch. Das ganze gehen wir schön dem «ABC» nach und ich bin schon gespannt auf die jeweiligen Faustregeln die er mitgebracht hat.
00:05:12 – C – Cookies – Wer kennt sie nicht, die unliebsamen, auf dem Smartphone meist halb-Bildschirmfüllenden Cookie-Hinweise auf Webseiten und den ganzen Blogs. Gibt es da Plugin Tipps?
Für Martin ist klar, es gibt hier bei drei Varianten: Einmal die mit 0 Risiko, dann den Mittelweg und natürlich auch den mit vollem Risiko.
Das dahinterliegende Gesetzt beruht übrigens auf einer EU Richtlinie vom Jahre 2009.
UPDATE: Gerade drei Tage nach der Veröffentlichung dieser Podcast Folge hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zum Thema erlassen.
Dazu lest ihr am besten den neusten Blog Post vom Martin aufmerksam durch.
00:13:19 – D – Datenschutzerklärung – Das wichtigste, neben dem Hinweis, dass eine jede Webseite eine solche braucht, ist sicherlich dass sie auch gewartet wird. Heisst für euch, schaut euch nach einem Dienst um, der regelmässig die Erklärungen anpasst und auch updates liefert. Für uns Schweizer natürlich ganz wichtig, sie müssen mit der Schweizer Gesetzgebung konform sein. Vom Dienst SwissAnwalt rät ehr eher ab. Das ist ein Dienst, den wir bis anhin in Betracht gezogen haben und somit noch ein bisschen Arbeit vor uns haben. Eine seiner Empfehlungen war der: Datenschutzgenerator (Transparenzhinweis, bei dem Dienst ist Martin selber auch involviert).
00:25:16 – G – Gewinnspiel – Etwas vom wichtigsten an Wettbewerben ist sicherlich die Teilnehmebedienungen. Der zweite Punkt, an einem Gewinnspiel muss man auch kostenlos teilnehmen dürfen. Was genau in den Teilnahmebedingungen stehen muss, erklären wir euch hier im Kapitel dazu.
00:29:52 – H – Haftung – «…für den Inhalt Haften wir nicht…» oder ähnliche Aussagen sind natürlich nicht Gesetzeskonform.
00:36:17 – I – Impressum – Wie schon bei der Datenschutzerklärung, ist auch das Impressum Pflicht. Hier in der Schweiz ein bisschen lockerer als im Grenznahmen Ausland. In etwa könnt ihr das vergleichen mit einem Telefonbucheintrag von früher.
00:37:08 – N – Newsletter – Beim Newsletter ist eine Einwilligung vom Abonnenten von Nöten. Dies im besten Falle in einem Double-Opt-in-Verfahren. Dabei trägt sich der Interessent selber im Newsletter-System über ein Formular ein und bekommt anschliessend eine eMail mit einem Bestätigungslink integriert.
Erst nachdem er, via Link bestätigt hat, bekommt er auch die Newsletter zugestellt.
00:42:11 – R – Wie Recht am eigenen Bild – Ein jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und was damit passiert.
00:47:59 – S – Steuern – Ein sehr wichtiges Thema ist natürlich auch der Verdienst, den man über eine Tätigkeit als Blogger generieren kann. Dieser gehört richtig versteuert und auch hier hat Martin eine Faustregel: Lieber zu viel angeben, als später bei einer allfälligen Überprüfung das nachsehen haben.
00:51:52 – U – Urheberrecht – Bei Bildern sollte man immer die quelle angeben. Auch solltet ihr wissen, warum ihr das verwenden dürft.
01:01:08 – W – Werbung – Werbung, egal in welcher Form gilt es natürlich immer zu deklarieren.
01:13:44 – Z – Zebra – Das Ende muss bei Z sein.
01:16:55 – Verabschiedung
Wenn ihr mehr über den Martin Steiger erfahren möchtet, dann schaut doch mal auf seiner Webseite nach oder verfolgt ihn über die verschiedenen Social Media Kanäle: Twitter, Facebook oder LinkedIn.
Weitere von ihm genannte Links findet ihr hier:
Bilder im Internet rechtssicher verwenden
Anleitung zur Datenschutzerklärung
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